In der Causa Grünheide ist es für Tesla wohl noch immer nicht mit den Rechtsstreits getan, – obwohl der Widerspruch der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde.
Einem Bericht des Business Insider zufolge gehen die Verbände gegen das Urteil vor, das besagt, dass die Vorab-Genehmigungen für den Fabrik-Bau zulässig seien.
Konkret ging es dabei um eine Genehmigung, die es Tesla gestatt, Anlagen und Aggregate in den Bereichen Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau auf dem Werksgelände zu testen. Den Antrag der Verbände zur Rücknahme dieser Genehmigung wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor zwei Wochen zurück.
Verbände legen Widerspruch gegen Tesla-Factory Grünheide ein
Laut Bericht haben die Verbände nun eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eingereicht.
Nabu und Grüne Liga kritisieren hierbei, dass sie vor Gericht nicht ausreichend Möglichkeit erhalten hätten, um ihren Standpunkt und Argumente darstellen zu können. Aus diesem Grund seien die Erlaubnisse, die dem US-Autobauer erteilt wurden, unzulässig.
Die Umweltschützer begründeten ihre Maßnahmen damit, dass aufgrund eines Störgutachtens zur Fabrik eine Gefahr bei der Verwendung von Chemikalien und explosionsfähigen Stoffen bestünde. In der Tat gibt es ein Störgutachten, dass der Gigafactory Explosionsgefahr bei Nutzung bestimmter chemischer Komponenten bescheinigt.
Das Oberverwaltungsgericht begründete sein Urteil zugunsten des Autoherstellers damit, dass die Umweltverbände nicht hätten klar machen können, dass infolge der stattfindenden Tests unvorhergesehene Komplikationen entstünden, die eine Gefahr für Allgemeinheit und Umwelt darstellten.
Anwalt stellt positive Prognose infrage
Der Anwalt der Verbände, Thorsten Deppner, stellt außerdem die positive Gesamtprognose des Projekts infrage. Diese ist notwendig, damit Tesla überhaupt auf Basis von Vorab-Genehmigungen in Grünheide bauen kann:
„Dass auch die unzutreffende Annahme einer positiven Genehmigungsprognose für den Umweltschutz durchaus relevant ist, lässt sich nicht mit der fehlenden rechtlichen Bindungswirkung der Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Genehmigungsentscheidung in Abrede stellen. Es ist nicht zu übersehen, dass solche Zulassungen die Entscheidung über die Genehmigung faktisch erheblich beeinflussen.“
Thorsten Deppner
In seinem Statement erklärt er nicht, weshalb keine positive Genehmigungsprognose vorläge, sondern stellt sie unbegründet gänzlich in Abrede und kritisiert das Prozedere von Tesla und dem zuständigen Landesumweltamt.
Ob die Umweltverbände und ihr Anwalt mit ihrem wiederholten Einspruch Erfolg haben, wird sich vermutlich erst in einigen Wochen zeigen, wenn das Gericht erneut ein Urteil fällt.
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