Nachdem die Umweltverbände NABU und Grüne Liga vor Kurzem mit ihrem Widerspruch gegen die Tesla-Fabrik in Grünheide vor Gericht gescheitert sind, haben sie eine Anhörungsrüge eingereicht. Laut Business Insider wurde auch diese nun vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.
Tesla Gigafactory Grünheide: Verbände reichen Rüge ein
Grundlage der eingereichten Rüge war die Behauptung der Verbände, das Gericht hätte ihnen nicht genügend Möglichkeiten gegeben, um Argumente zu präsentieren. Konkret heißt es im Schreiben:
„Der Beschluss vom 14. Juli 2021, mit dem der Senat den Eilantrag der Antragsteller abgelehnt hat, verletzt das Recht der Antragsteller auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise.“
Weiterhin habe das Gericht laut den Anwälten die Argumente nicht im richtigen Maße zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.
Ursprung der Klage der Umweltverbände waren Vorab-Genehmigungen, die Tesla vom Landesamt für Umwelt Brandenburg für den Bau der Gigafactory erhielt. Diese erlaubten es dem Autohersteller, Aggregate und Anlagen auf dem Gelände zu testen.
Nach der Auffassung von NABU und Grüne Liga waren diese Vorab-Genehmigungen unzulässig, da ein Störfallgutachten vor explosiven Gaswolken sowie dem Austreten von Reizgas durch die Verwendung bestimmter Chemikalien warten.
Die zuständigen Behörden vertraten die Position, dass die Verbände nicht nahelegen konnten, dass von den Maschinentests eine Gefahr auf die Allgemeinheit und die Umwelt ausginge.
Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.
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