Die Zulassung von Teslas Full Self-Driving in der EU könnte kurz bevorstehen. Am morgigen Donnerstag tagt die UNECE-Taskforce in einem entscheidenden Meeting, das den Weg für autonomes Fahren auf europäischen Straßen ebnen kann.

Neuer Meilenstein für Autonomie
Am Donnerstag trifft sich die UNECE-Taskforce zu einer wichtigen Sitzung in Genf. Dort wird über die sogenannten Phase-3-Änderungen der UN-Regelung R171 beraten – jene Anpassungen, die Teslas FSD-Software erstmals den Weg für eine Zulassung in Europa ebnen könnten.
Das überarbeitete Regelwerk soll sogenannte „systeminitiierte Manöver“ erstmals auch außerhalb von Autobahnen erlauben. Damit dürfte FSD (Supervised) künftig nicht nur auf Schnellstraßen, sondern auch in Städten agieren – inklusive Abbiegen, Spurwechseln und Umfahren von Hindernissen.
Fahrer bleibt verantwortlich
Trotz dieser Erweiterungen bleibt eines klar: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer. Das System darf zwar eigenständig reagieren, etwa bei einer Gefahr oder Kreuzung, doch der Mensch muss jederzeit aktiv eingebunden bleiben. Erkennt das Fahrzeug keine Fahrerinteraktion mehr, stoppt es automatisch – ein wichtiger Punkt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Drei-Sekunden-Regel und Sicherheit
Besonders interessant: Bevor das System ein eigenständiges Manöver ausführt, muss es den Fahrer mindestens drei Sekunden vorher warnen. Diese sogenannte „Maneuver Warning Time“ ist Teil der neuen Sicherheitsarchitektur und sorgt dafür, dass der Mensch jederzeit eingreifen kann. Auch eine „Hands-on“-Pflicht bleibt bestehen – das System darf nur handeln, wenn der Fahrer die Hände am Steuer hat.
So kann Tesla profitieren
Für Tesla ist diese Anpassung der Regularien ein entscheidender Moment. FSD (Supervised), das in den USA bereits in großem Stil und seit vielen Jahren getestet wird, entspricht genau dieser „Driver-supervised“-Definition. Sollte die UNECE die Änderungen beschließen, könnten nationale Behörden – etwa in Deutschland oder den Niederlanden – die Zulassung schon bald erteilen. Das würde bedeuten: Teslas FSD dürfte erstmals offiziell auf europäischen Stadtstraßen fahren.
Hersteller in der Beweispflicht
Die Regelung schreibt außerdem vor, dass Hersteller wie Tesla ihre Systeme gesondert validieren müssen. Sie müssen nachweisen, dass ihr Autopilot in nicht-autobahntauglichen Szenarien wie Kreisverkehren oder innerstädtischen Abbiegungen sicher funktioniert. Erst dann dürfen nationale Behörden die Freigabe erteilen – ein Prozess, der den Start von FSD in Europa realistisch erscheinen lässt, aber weiterhin von gründlicher Prüfung abhängt.
Sollten die Änderungen am 23. Oktober angenommen werden, wäre das der Beginn einer neuen Ära des „überwachten autonomen Fahrens“. Europa würde damit den Weg öffnen für Technologien, die bereits in den USA Alltag werden – aber mit strengeren Sicherheitsauflagen und klaren Verantwortlichkeiten.
Steht Europa tatsächlich kurz vor der FSD-Freigabe – oder bleiben die Hürden zu hoch? Schreiben Sie Ihre Meinung unten in die Kommentare.
Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.
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