Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft einen nationalen Weg für Tesla FSD Supervised. Dadurch könnte eine vorläufige Freigabe in Deutschland bereits vor der EU-Abstimmung im Oktober möglich werden.

KBA prüft Tesla-FSD
Das Kraftfahrt-Bundesamt beschäftigt sich derzeit mit zwei möglichen Verfahren für die Zulassung von Tesla FSD Supervised.
Das geht aus einer Antwort der Behörde hervor, die der Tesla-Beobachter „FSD_WatcherDE“ auf X veröffentlicht hat:
🚨 BREAKING Das KBA bestätigt Prüfung der vorläufigen Typengenehmigung auf Nationaler Ebene! 🚀
— FSD_WatcherDE (@FSDWatcherDE) September 11, 2026
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft aktuell beide Wege nach Art. 39 VO (EU) 2018/858:
1️⃣ Ausschussverfahren im TCMV (Art. 83 Abs. 2) – Abstimmung über den Durchführungsrechtsakt der… pic.twitter.com/kRz3MBuSBF
Demnach prüft das KBA zunächst das reguläre Ausschussverfahren. Dabei stimmen die Mitgliedstaaten im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge, kurz TCMV, über einen von der EU-Kommission vorgelegten Durchführungsrechtsakt ab.
Gleichzeitig untersucht die Behörde einen zweiten Weg. Nach Artikel 39 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/858 können einzelne Mitgliedstaaten eine vorläufige EU-Typgenehmigung bereits vor der Abstimmung im TCMV auf ihrem eigenen Staatsgebiet anerkennen.
Im Fall von Tesla geht es um die vom niederländischen RDW erteilte Ausnahmegenehmigung. Deutschland könnte diese vorläufig akzeptieren und damit eine nationale Nutzung von FSD Supervised ermöglichen, bevor eine Entscheidung für die gesamte Europäische Union gefallen ist.
Das KBA bestätigte lediglich, dass es beide Möglichkeiten prüft. Eine Freigabe, ein konkreter Zeitplan oder eine Entscheidung zugunsten des nationalen Verfahrens liegen bislang nicht vor.
Sollte Deutschland die vorläufige Typgenehmigung anerkennen? Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare.
Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.
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