Tesla vor Autopilot-Ärger in Deutschland: Kraftfahrt-Bundesamt verlangt Anpassungen

von | 09. September 2022 | Rund um Tesla

Tesla vor Autopilot-Ärger in Deutschland: Kraftfahrt-Bundesamt verlangt Anpassungen

Tesla wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gezwungen, die Autopilot-Funktionen in Deutschland zu ändern. Die Behörde hat Auffälligkeiten in der Software festgestellt – der Ausgang ist noch offen.

Tesla vor Autopilot-Ärger in Deutschland

Viele wissen nicht, dass die Autopilot-Funktionen von Tesla nicht überall gleich sind. Das liegt zum Teil am eigenem Ansatz des Autobauers, der sich auf die Daten seiner Flotte stützt, um die Autopilot-Funktionen zu verbessern. Bislang stammt ein Großteil dieser Daten aus den USA, insbesondere aus Kalifornien, weshalb dort ein größerer Funktionsumfang verfügbar ist.

Doch auch die gesetzlichen Vorgaben hindern den Autohersteller daran, einige seiner Autopilot-Funktionen in bestimmten Märkten einzusetzen, so auch in Europa.

Nun wird der Tesla-Autopilot erneut behördlich beeinträchtigt. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) „Auffälligkeiten“ in der Software festgestellt.

Probleme teilweise behoben

Der Autohersteller soll die Probleme mit einem Software-Update „teilweise“ behoben haben, aber es gäbe noch immer Schwachstellen:

„Das KBA habe im Rahmen der Marktüberwachung Untersuchungen an Tesla-Fahrzeugen durchgeführt, so ein KBA-Sprecher, und ‘Auffälligkeiten’ festgestellt. Sie seien nun ‘seitens des Herstellers zum Teil bereits behoben’ worden. Bei den verbliebenen Problemen seien ‘weitere Abhilfemaßnahmen noch in der Erprobung und Absicherung’. Bei der Untersuchung steht das Fahrerassistenzsystem (‘Tesla Autopilot’) im Mittelpunkt.“

KBA-Präsident Richard Damm äußerte sich zu der Situation. Er sagte, dass die Behörde auf Informationen vom Elektroauto-Unternehmen wartet und möglicherweise eingreift, sollte sie diese nicht erhalten:

„Wenn wir keine Informationen erhalten, können wir nicht ausschließen, dass Systeme nicht regelkonform sind.“

Anfang des Jahres hatte das Kraftfahrt-Bundesamt Bedenken geäußert, dass die automatische Spurwechselfunktion des Autopiloten in Europa als illegal angesehen werden könnte.

Dies ist nur das jüngste Beispiel dafür, dass der Autopilot des US-Autobauers und das Full-Self-Driving-Paket unter dem Druck der Regulierungsbehörden stehen. Auch in den USA wird das System derzeit von der NHTSA eingehend untersucht.

Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.

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