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Solarstrom: Anlagenbetreibern winken höhere Vergütungen dank neuer Einspeisesätze

Solarstrom: Anlagenbetreibern winken höhere Vergütungen dank neuer Einspeisesätze

Mit der Neuauflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung eine Änderung der Einspeisevergütungssätze für Solaranlagen angekündigt. Sollte das Gesetz in dieser Form vom Bundestag verabschiedet werden, winken Anlagenbesitzern für die nächsten 20 Jahre bis zu 13,4 Cent pro kWh statt den aktuell üblichen 6,53 Cent.

Voraussetzung dafür: Der produzierte Strom muss vollständig ins öffentliche Netz eingespeist werden, Eigennutzung darf es nicht geben.

Neue Anreize für Solarnutzung

Auf diese Weise soll ein Anreiz geschaffen werden, Dachflächen vollständig zur Energieerzeugung zu verwenden und nicht bloß kleine Anlagen zu bauen. Denn je größer die Anlage, desto größer bisher der Anteil, der selbst genutzt werden muss, um Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Dieser Anteil liegt aber teilweise deutlich über dem, was realistisch selbst abgenommen werden kann.

Mit der Neuregelung sollen größere Anlagen also wieder attraktiver und der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien in Deutschland ausgebaut werden. Ob sich das Ganze aber tatsächlich lohnt, hängt maßgeblich vom Strompreis und dem jeweils möglichen Eigennutzungsanteil ab.

Strom selbst nutzen oder nur einspeisen?

Gut, dass im Gesetzentwurf Flexibilität erhalten bleibt: Ob man seinen Strom zum guten Tarif vollständig verkauft oder doch lieber Teile davon selbst nutzt, kann jährlich neu entschieden werden. Die Mitteilung, welche Option man wählt, muss bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim jeweiligen Netzbetreiber eingehen.

Sollte der Bundestag das Gesetz annehmen, gilt die erhöhte Einspeisevergütung für alle Anlagen, die ab 2023 in Betrieb genommen werden. Solar-Eigentümer, die bereits dieses Jahr mit der Stromproduktion begonnen haben, gehen leider leer aus. Wer kann, sollte also noch etwas abwarten und sich die Option offenhalten.

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