Tesla verteidigte sich in einer von einem Kunden angestrengten Klage wegen seiner Behauptungen über selbstfahrende Autos. Dem Unternehmen zufolge würde das Nicht-Erreichen seiner Ziele keine Irreführung darstellen.
Tesla mit Sammelklage konfrontiert
Im September dieses Jahres berichteten wir über eine Sammelklage eines Tesla-Besitzers gegen den Autohersteller. Grund sei die „angebliche Irreführung der Öffentlichkeit in Bezug auf seine Autopilot-, Enhanced Autopilot- und Full Self-Driving Capability (’FSD’)-Technologie“.
Seit 2016 behauptet das Unternehmen, dass alle seine künftig produzierten Fahrzeuge über die erforderliche Hardware verfügen, um mit zukünftigen Software-Updates das autonome Fahren zu erreichen.
Dieses Versprechen konnte bislang noch nicht eingelöst werden. Zuletzt mehrten sich die Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs, dies zu liefern, was letztlich in der der Klage resultierte.
Tesla rechtfertigt sich: „Bloßes Scheitern ist kein Betrug“
Letzte Woche beantragte der Elektro-Pionier die Abweisung der Klage. Wie Electrek berichtet, argumentiert der Autobauer in dem Antrag auf Klageabweisung, dass das Versäumnis, dieses Ziel zu erreichen, keinen Betrug darstellt (aus dem Englischen übersetzt):
„Das bloße Scheitern bei der Verwirklichung eines langfristigen, angestrebten Ziels ist kein Betrug.“
Tesla argumentiert weiter:
„Im Gegenteil, die Behauptungen in der Klage zeigen, dass Tesla seine ADAS-Technologie durch die Veröffentlichung von Software-Updates ständig verbessert hat, mit dem Ziel, in Zukunft mehr und bessere Autonomiefunktionen zu erreichen.“
Es wird auch auf mehrere Äußerungen des Unternehmens und des Geschäftsführers Elon Musk verwiesen, die als Warnungen zu verstehen sind. Demnach sei auf Probleme bei der Markteinführung der Funktion stets ausreichend hingewiesen worden.
Tesla hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass der tatsächliche Launch eine erhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen wird und auch von den Regulierungsbehörden der verschiedenen Länder abhängig ist.
Im Schluss seines Antrags erklärt das Elektroauto-Unternehmen, dass nie ein konkreter Zeitplan im Raum stand, der als Versprechen ausgegeben wurde und so auch kein Betrug vorliegen kann.
Erfolgsaussichten der Kläger?
Um mit ihrer Klage Erfolg zu haben, müssten die Kläger beweisen, dass Tesla die Kunden absichtlich in die Irre geführt hat, damit sie glauben, sie würden Fahrzeuge kaufen, die selbstfahrend werden. Sie müssten darüber hinaus nachweisen, dass das Unternehmen wusste, dass das Versprechen nicht eingehalten werden kann.
Ob es den Klägern gelingt, dem Elektro-Pionier eine derartige Manipulation nachzuweisen, ist zweifelhaft. Der US-Autobauer wollte ursprünglich im Jahr 2020 autonomes Fahren erreichen. Nach mehreren Rückschlägen wurde das Ziel immer wieder verschoben.
Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.