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Offiziell: Tesla beantragt FSD-Zulassung in Europa über Artikel 39

Offiziell: Tesla beantragt FSD-Zulassung in Europa über Artikel 39

Der Durchbruch könnte näher sein als gedacht: Tesla hat offiziell ein Genehmigungsverfahren für „Full Self-Driving (FSD) Supervised“ in Europa angestoßen. Ein internes EU-Dokument bestätigt erstmals den Antrag auf Sonderzulassung nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung.

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Tesla umgeht UNECE – mit cleverem Schachzug

Während sich die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) weiter mit trägen Anpassungen ihrer Regelwerke aus dem Jahr 1958 befasst, geht Tesla einen anderen Weg: Statt auf eine Reform der alten Vorschriften zu warten, nutzt der Autobauer eine EU-interne Ausnahmeregelung. Der Schlüssel: Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858.

Dieser Artikel erlaubt es, neue Technologien wie FSD Supervised, die noch nicht mit den bestehenden Vorschriften kompatibel sind, auf Zeit zuzulassen – vorausgesetzt, sie bieten ein vergleichbares Sicherheitsniveau. Das niederländische TÜV-Pendant RDW gilt dabei als primärer Genehmigungspartner Teslas in Europa und hat offenbar bereits eine vorläufige Zulassung in den Niederlanden vorbereitet.

Eine entsprechende Mitteilung eines EU-Mitgliedsstaats an die EU-Kommission, wie in einem offiziellen EU-Protokoll vom März 2025 festgehalten, bestätigt die laufende Prüfung eines Antrags für „voll selbstfahrende, überwachte ADAS-Funktionalität“:

Wird 2025 das Jahr für FSD in Europa?

Wird der Antrag von der Kommission im Mai bewilligt, könnte FSD Supervised noch im Sommer in den Niederlanden starten. Andere EU-Länder dürfen sich der Zulassung freiwillig anschließen – noch bevor eine offizielle EU-weite Genehmigung folgt. Diese wiederum würde nach Prüfung durch das Technische Komitee für Kraftfahrzeuge (TCMV) die Tür für eine EU-weite Einführung im dritten oder vierten Quartal 2025 öffnen.

Das Spannende: Sollte die Kommission grünes Licht geben, verpflichtet Artikel 40 der Verordnung die EU dazu, die zugrundeliegenden Vorschriften dauerhaft anzupassen. Das Unternehmen von Elon Musk wäre damit nicht nur Vorreiter bei autonomen Systemen, sondern könnte die Regulierung für alle Hersteller nachhaltig prägen.

Während in den USA schon Robotaxis auf den Straßen sind, kämpft der US-Autobauer hierzulande also noch mit den Behörden. Mit dem mutigen Schritt zeigt Tesla jedenfalls, wie Innovationsdruck bestehende Strukturen herausfordert – und vielleicht verändert. Der Antrag nach Artikel 39 könnte ein entscheidender Meilenstein für autonomes Fahren in Europa sein.

Wird Tesla noch in diesem Jahr FSD Supervised in Europa einführen können? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren.

Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.

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