Website-Icon insideTesla

EU-Kommission bestätigt: Tesla-FSD kann 2026 zugelassen werden

EU-Kommission bestätigt: Tesla-FSD kann 2026 zugelassen werden

Die Freigabe von Teslas autonomer „Full Self-Driving“-Software in Europa gilt seit Jahren als regulatorischer Drahtseilakt. Nun liefert eine offizielle Antwort der EU-Kommission konkrete Hinweise darauf, dass der Durchbruch tatsächlich nahe ist.

EU öffnet Tür für Tesla-FSD

Teslas „Full Self-Driving“-System ist die derzeit fortschrittlichste autonome Fahrsoftware der Welt. In den USA wird das System bereits seit vielen Jahren genutzt, befindet sich seit Mitte dieses Jahres sogar im Robotaxi-Einsatz und konnte schon über sechs Milliarden Meilen an Daten sammeln – und produziert wesentlich weniger Unfälle als der durchschnittliche menschliche Fahrer.

Obwohl hierzulande seit einigen Wochen immerhin FSD-Mitfahrten angeboten werden, bei denen neugierige Mobilitätsenthusiasten das autonome Fahren hautnah erleben können, ist es für den persönlichen Gebrauch auf öffentlichen Straßen noch immer nicht zugelassen.

Während Tesla selbst bereits vor Kurzem angedeutet hat, dass die EU die Software Anfang 2026 zulassen könnte, bringt die EU-Kommission selbst jetzt Licht ins Dunkle. Ausgangspunkt ist eine Anfrage des X-Nutzers Christian Nielsen, der sich direkt an die Europäische Kommission gewandt hatte.

Die Antwort aus Brüssel bestätigt nun schriftlich: Teslas FSD (Supervised) könnte grundsätzlich über eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 39 des EU-Typgenehmigungsrechts zugelassen werden:

Artikel 39 als Hebel

Konkret ordnet die Kommission Teslas FSD als sogenanntes Level-2+-System ein. Solche Systeme fallen in Europa unter die UN-Regelung Nr. 171 für Driver Control Assistance Systems (DCAS). Der Knackpunkt: Der Fahrer bleibt dauerhaft verantwortlich, was besonders hohe Anforderungen an Überwachung, Eingriffsmöglichkeiten und Sicherheit stellt.

Spannend ist der Hinweis auf Artikel 39 der EU-Typgenehmigung. Dieser erlaubt Ausnahmen für innovative Technologien, wenn sie nachweislich ein vergleichbares Sicherheitsniveau bieten. Genau hier sieht die Kommission einen möglichen Weg für das Unternehmen von Elon Musk, betont aber zugleich: Bislang wurde noch kein entsprechender Antrag von einer nationalen Behörde gestellt.

Entscheidung liegt national

Die EU-Kommission macht zudem klar, dass nicht Brüssel allein entscheidet. Ein Artikel-39-Verfahren muss von einer nationalen Typgenehmigungsbehörde angestoßen werden, etwa aus den Niederlanden oder Deutschland. Erst dann kann geprüft werden, ob Teslas FSD über die bestehenden UN-Regeln hinaus zugelassen werden darf.

Parallel arbeitet die UNECE bereits daran, den Geltungsbereich der DCAS-Regeln auszuweiten. Sollten diese Anpassungen kommen, könnten künftig auch umfangreichere Funktionen wie bei Tesla einfacher genehmigt werden. Die Antwort aus Brüssel zeigt damit erstmals schwarz auf weiß: Ein regulatorischer Weg für FSD in Europa existiert.

Kommt FSD 2026 endlich nach Europa? Schreiben Sie Ihre Einschätzung in die Kommentare.

Quelle Beitragsbild: Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.

Sie planen den Kauf eines Teslas? Bestellen Sie über unseren Empfehlungslink, sichern Sie sich einen Rabatt und unterstützen Sie unsere Arbeit.

Die mobile Version verlassen